Neue Fischereiverordnung veröffentlicht

geschrieben von Matthias David am 13.04.2010 um 7:40 Uhr

Noch weisen die Behörden auf ihren Seiten das Landesfischereigesetz von 1993 aus.

Am 23.02.2010 wurde jedoch das Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes bekannt gegeben.

Darauf aufbauend wurde nun aus der alten Landesfischereiordnung (LFischO) die neugefasste Landesfischereiverordnung (LFischVO) vom 09.03.2010 bekannt gegeben.

Die wohl wichtigsten Neuerungen sind die Schonzeiten und -Maße für den Aal (01.10. - 01.03 im Rheinhauptstrom / 50 cm) , sowie der Wegfall der Schonung für den Wels. Des Weiteren ist dem Besatz mit Regenbogenforellen in Fließgewässern nun ein Riegel vorgeschoben worden. Aalbesatz muss dokumentiert und den Behörden gemeldet werden.

Praktisch bedeutet dies: Der Aal wird nach wie vor nur halbherzig geschützt, unsere Flüsse werden nun nicht mehr als Forellenpuff herhalten müssen und dem Wels geht es an den Kragen, aufgrund der Tatsache, dass er nicht mehr zurückgesetzt werden darf, egal wie groß oder klein er ist.

Euer Admin-Team

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Mario und Mattes


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